Anlegerschutz von A-Z

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Agio ist ein Ausgabeaufschlag, der als einmalige Gebühr beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz der zu leistenden Einlage vorgegeben. Er dient unter anderem der Deckung der Vertriebskosten und variiert erfahrungsgemäß zwischen 0 und 7 %. Oftmals werden Vertriebskosten zusätzlich von Teilen der Einlage finanziert, ohne dass dies dem Anleger bekannt ist oder er darüber aufgeklärt wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Die BaFin hat unter anderem die Aufgabe die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu gewährleisten. Insoweit fungiert die BaFin als zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekt und hat in diesem Zusammenhang bei ihr zu hinterlegende Prospekte auf formale, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit oder Bonität des Anbieters zu überprüfen.

Börsenbriefe sind Publikationen, die in regelmäßigen Abständen herausgegeben werden und Interessierten Kauf- oder Verkaufsempfehlungen hinsichtlich von Wertpapieren geben. Sie werden häufig auch Aktienbriefe genannt, da es sich bei den Wertpapieren in der Regel um Aktien handelt.

Börsenbriefe werden überwiegend von Banken, Finanzverlagen oder auch von Vermögensverwaltern herausgegeben. Es sind leider viele unseriöse Börsenbriefe im Umlauf. Diese werben z. B. damit, dass sie über Insiderwissen verfügen und dieses Wissen im Börsenbrief an die Interessenten weitergeben. Hier ist Vorsicht geboten, denn in der Regel sind diese geheimen Informationen mehr oder weniger gelogen. Sind diese Informationen jedoch tatsächlich geheim, so macht sich der Herausgeber auf jeden Fall strafbar.

In dieser Übersicht  finden Sie Kriterien, die einen seriösen Börsenbrief auszeichnen.

Eine Briefkastenfirma ist ein Unternehmen, das meist im Ausland (z. B. in Steueroasen) ansässig ist und auf das Einkommen oder Vermögen übertragen wird, um z. B. der Besteuerung im Inland auszuweichen oder um den hinter der Firma stehenden Eigentümer zu verdecken. Derartige Gesellschaften können für wenige Hundert Euro gekauft werden, residieren meist bei einem Büroservice und haben lediglich eine Postanschrift, meist ein Postfach (daher der Begriff Briefkastenfirma).

Briefkastenfirmen stehen daher vermehrt in der öffentlichen Kritik (z. B. nach der Veröffentlichung der Panama-Papers. Der oft damit verbundene Steuerbetrug soll durch mehr Transparenzpflichten stärker bekämpft werden.

Als Cold Calling wird unerwünschte telefonische Werbung, auch Kaltanrufe oder Kaltakquise, insbesondere sogenannte Initiativ-Anrufe durch Unternehmen gegenüber Privatpersonen, bezeichnet. Derartige, nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe sind in Deutschland nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verboten und können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro belegt werden.

Eine Beteiligung an einem Container-Investment kann einerseits in der Form der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds erfolgen, welcher den Handel oder die Vermietung der Container an Reedereien oder Speditionen betreibt. 

Containerbeteiligung werden zum einen als Container-Direkt-Investment angeboten, d. h. der Anleger erwirbt direkt eine gewisse Anzahl von Containern, die zumeist über eine Gesellschaft an Reedereien vermietet werden. Dem Anleger wird eine Tagesmiete zugesichert und am Ende der Laufzeit sollte Anleger die Container weiterverkaufen können. Prominentestes Beispiel ist hier die mittlerweile insolvente P&R Gruppe.

Als Daytrading bezeichnet man den kurzfristigen Handel mit Wertpapieren. Ein Daytrader kauft Wertpapiere und veräußert diese bereits innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums, meist innerhalb eines Tages. Dabei versucht er, mittels geringer Kursschwankungen einen Profit zu erzielen

Um die Gewinne zu maximieren setzt der Daytrader sogenannte „Hebel“, die das Verhältnis zwischen eigenem und geliehenem Geld beschreiben, ein. Ein Hebel von 1:10 bedeutet z. B., dass der Trader nur 1/10 eigenes Geld für den Handel einsetzt. Das restliche Geld leiht er sich als kurzfristigen Kredit von seinem Broker. Steigt ein Wertpapier um nur 1 %, hat der Trader durch den Hebel von 1:10 einen Gewinn von 10 % erzielt. Auf der anderen Seite verzeichnet er bei einem Kursrückgang von 1 % aber auch 10 % Verlust.

Fondsgesellschaften dürfen die von ihr aufgelegten Sondervermögen (Fonds) nicht selbst verwahren, damit dieses strikt vom Vermögen der Gesellschaft getrennt bleibt. Die Verwahrungsaufgabe übernimmt die Depotbank. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen zumeist die Mutterinstitute diese Aufgabe. Aufgabe der Depotbank sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttungen an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.

Als Entreicherung bezeichnet man den Zustand, der entsteht, wenn der vormals Bereicherte nunmehr nicht mehr bereichert ist, sodass ein Anspruch auf Herausgabe oder Wertersatz ausgeschlossen ist. 

Eine Entreicherung kann aufgrund des Tätigen von Luxusaufwendungen entstehen, das sind Aufwendungen die allein aufgrund der Bereicherung getätigt wurden und ansonsten nicht vorgenommen worden wären. Nicht darunter fallen jedoch Aufwendungen in Form von ersparten Aufwendungen, also Aufwendungen, die der Schuldner so oder so hätte tätigen müssen.

Relevant wird dies u. a., wenn ein Insolvenzverwalter z. B. eines geschlossenen Fonds an die Anleger ausgeschüttete Gelder aufgrund einer Insolvenzanfechtung zurückfordert. Hier kann sich der Anleger ggf. auf Entreicherung berufen, wenn er die Ausschüttungen für Luxusaufwendungen, z. B. Reisen verwendet hat.

Bei einem Fremdwährungsdarlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag bei dem der Darlehensnehmer den Kredit nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung aufnimmt. Im Darlehensvertrag ist geregelt, dass der Darlehensbetrag in der Fremdwährung (meistens Schweizer Franken) validiert wird. Zudem sind Zinsen und Tilgungszahlungen ebenfalls in der Fremdwährung zu zahlen. Diese Art der Finanzierung wurde gerne bei der Finanzierung von Kapitalanlagen, wie vor Beteiligungen, Versicherungen und Immobilien angeboten, da die Zinssätze über längere Zeit zum Beispiel bei einem Darlehen in Schweizer Franken deutlich niedriger waren als bei einem Euro-Darlehen.

Mit einem Fremdwährungsdarlehen können sehr hohe Risiken verbunden sein, da ein Anleger, der seine finanziellen Mittel in Euro erhält und die Fremdwährung erheblich aufgewertet wird, sich die Aufwendungen für Zins und Tilgung ebenfalls erhöhen. Finanzdienstleister sind verpflichtet, auf die mit derartigen Finanzierungen verbundenen Risiken hinzuweisen.

Ein geschlossener Fonds ist ein Investmentfonds, bei dem eine feststehende Anzahl von Anteilen oder eine feststehende Kapitalsumme, meist an einer GmbH & Co. KG, eingeworben wird, ohne dass Fondsanteile an den Fonds selbst zurückgegeben werden können. Im Gegensatz zu einem offenen Fonds, werden keine neuen Anteile zur Befriedigung weiterer Investoren ausgegeben. Der geschlossene vorhat im Regelfall eine vorher fest bestimmte Laufzeit.

Grundlage der Beteiligung ist ein vom Anbieter vorgegebenes Vertragswerk (insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie der Emissionsprospekt der seit dem 1.7.2005 einer Genehmigungspflicht durch die BaFin unterliegt.

Der graue Kapitalmarkt ist ein reglementierter Kapitalmarkt, der keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Hier werden Werte, wie zum Beispiel Schuldverschreibungen, geschlossene Fonds, nicht-börsennotierte Aktien und andere Kapitalanlagen imitiert und eventuell gehandelt, die nicht auf den organisierten Kapitalmarkt wie den Börsenhandel zu finden sind.

Aufgrund deren geringen Liquidität bieten diese Anlagen in der Regel höhere nominale Erträge. Aufgrund der mangelnden gesetzlichen Überwachung finden sich hier erfahrungsgemäß ein größerer Anteil an unseriösen Anbietern. Eine Anlage ist häufig noch riskanter als es durch die in Aussicht gestellte Rendite vergütet wird. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist nichts Ungewöhnliches.

Zwischen Anleger und Finanzdienstleister (Bank, Finanzberater) kommt regelmäßig ein Beratungsvertrag zustande. Dieser Vertrag muss nicht zwingend ausdrücklich oder gar schriftlich abgeschlossen worden sein, sondern kann stillschweigend durch die alleinige Aufnahme eines Beratungsgesprächs zustande kommen. Nach diesem Vertrag ist der Finanzdienstleister zur wahrheitsgemäßen, klaren und vollständigen Beratung verpflichtet. Eine Schlecht- oder Falschberatung liegt dann vor, wenn Aufklärungspflichten verletzt werden. Führt eine Schlecht- oder Falschberatung ursächlich zu einem Schaden beim Anleger, so ist der Finanzdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet.

Als Kick-back (auch: verdeckte Provision) wird die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft zwischen mindestens 3 Beteiligten durch einen Beteiligten an einen anderen bezeichnet. Typischerweise wird der Kick-back demjenigen, der ihn zu erbringen hat, nicht bekannt gemacht. Vertriebsorganisationen, wie zum Beispiel Banken, Makler und Vertreter erhalten für den Verkauf der Produkte von den Produktanbietern Provisionen, welche aus den Einzahlungen der Anleger bezahlt werden und zu Interessenskonflikten beim Vermittler der Anlage führen können.

Das Verschweigen einer Kick-back-Zahlung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Vertragsverletzung dar, die zu einem zivilrechtlichen Schadensersatz führt. 

Ein liquider Markt ist ein Markt, in dem jederzeit eine breite, aus genügend Einzelanlegern bestehende Nachfrage und ein ebenso breites Angebot aufeinander treffen. Im Gegensatz zum engen Markt kann ein Wertpapier einfach und ohne große Verzögerung verkauft werden. Es gibt viele Käufer und Verkäufer für ein bestimmtes Produkt. Bei bestimmten Finanzanlagen oder Beteiligungen, wie z. B. bei Zeichnung eines geschlossenen Fonds liegt meist kein liquider Markt vor, so dass ein Verkauf der Beteiligung während der Laufzeit nur schwer realisierbar ist.

Penny Stocks ist die amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit niedrigem Kurs von weniger als einem Dollar.  

Schneeballsystem

Unter einem Schneeballsystem (auch: Ponzi-System oder Pyramidensystem) versteht man ein Geschäftsmodell, das sich durch eine stetig wachsende Anzahl an Teilnehmern auszeichnet. Ein Schneeballsystem ist im Kapitalmarktrecht eine Form des Betrugs, der Anleger anlockt und früheren Anlegern mit Geldern neuerer Anleger Gewinne zahlt. Das System lässt die Opfer glauben, dass Gewinne aus Unternehmensgewinnen oder anderen Mitteln stammen, und sie wissen nicht, dass andere Investoren die Geldquelle sind. Das Schneeballsystem bricht zusammen, wenn keine neuen Investoren mehr gefunden werden oder zu viele Investoren gleichzeitig ihr Geld zurückfordern.

Der bisher größte Betrug mit einem Schneeballsystem war der Fall Bernard Madoff  mit einem Schaden 50 Mrd Dollar.

Bei einem Schiffsfonds handelt es sich im Regelfall um einen geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Ein Schiffsfonds sammelt während eines bestimmten Platzierungszeitraumes Kapital ein, um dieses in den Bau und/oder den Erwerb von Seeschiffen zu investieren. Rückschlüsse an den Anleger aus einem Schiffsfonds hängen in erster Linie von den zukünftigen Entwicklungen des Chartermarktes, der Betriebskosten (Preis Schweröl), der Zinsen und der Wechselkurse ab. Schiffsfonds sind auf Investoren mit einem Anlagehorizont von 15-20 Jahren ausgerichtet.

Schiffsfonds haben in der Vergangenheit hohe Renditen versprochen, was mit einem entsprechend hohen Risiko verbunden war. Viele Schiffsfonds gerieten in Schieflage. Teilweise wurde ein Sanierungskonzept mit der Aufforderung der Leistung von Nachschüssen vorgelegt. Andere Anleger mussten einen Teil-oder Totalverlust ihres investierten Kapitals nehmen.

Schadensersatzansprüche einer Anlage wegen Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter verjähren gemäß § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB innerhalb von 10 Jahren (taggenau) nach Zeichnung.

Anleger sollten die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche rechtzeitig verhindern. Dies kann durch Rechtsverfolgung wie z. B. durch Klage, Mahnbescheid oder Einleitung eines Güteverfahrens geschehen. 

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