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Anlagebetrug bei der Wirecard AG?

Am 25.6.2020 hat der Vorstand der Wirecard AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Die Wirecard AG mit Sitz in München ist ein börsennotiertes Zahlungsdienstleistungsunternehmen und bietet für die digitale Finanztechnologie Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr, das Risikomanagement und die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten an.

Vom Börsenstar zum Insolvenzkandidaten

Nachdem sich der Aktienkurs von Wirecard AG seit 2005 zeitweise verhundertfacht hat, wurde das Unternehmen 2018 in den deutschen Aktienindex (DAX) aufgenommen. 

Bereits im Januar 2019 hat die britische Financial Times erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der von Wirecard bilanzierten Zahlen berichtet. Dadurch hat das Unternehmen mehrere Milliarden Euro an Börsenwert verloren. Mitte Juni 2020 musste der DAX-Konzern zugeben, dass 1,9 Milliarden Euro Guthaben in der Bilanz nicht existierten.

Am 22 6. 2020 teilte Wirecard u. a. mit:

Der Vorstand der Wirecard AG geht aufgrund weiterer Prüfungen derzeit davon aus, dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“

Anleger wurden offensichtlich getäuscht

Jahrelang hat der Zahlungsdienstleister durch erfundene Rechnungsposten hohe Gewinne vorgetäuscht. Die Wirtschaftsprüfer von Wirecard hatten stets deren Bilanzen gebilligt, offensichtlich, ohne die tatsächliche Existenz der Guthaben bei den entsprechenden Banken zu verifizieren.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt inzwischen gegen aktuelle und ehemalige Vorstände des Unternehmens wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, drei Manager befinden sich in München in Untersuchungshaft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft derzeit die Wirecard-Bilanzen der Jahre 2017-2019 auf deren Richtigkeit. Dass diese Prüfungen erst eineinhalb Jahre nach den Feststellungen der Financial Times stattfinden, wirft kein gutes Licht auf das deutsche Aufsichtssystem.

Getäuschte Anleger können klagen

Schadensersatzansprüche von betroffenen Aktienanlegern können gegen die ehemaligen Vorstände Marsalek, Braun sowie Alexander von Knoop sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geltend u. a. im Wege eines Musterverfahrens geltend gemacht werden. Daneben können Ansprüche auch gegenüber der Wirecard AG selbst im Insolvenzverfahren verfolgt werden.

10 wichtige Kennzeichen für möglichen Anlagebetrug

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